
Bundespolizei
Konrad-Zuse-Straße 6
78467 Konstanz
www.komm-zur-bundespolizei.de
Studienmöglichkeiten
Die Besten von morgen fangen heute an!
Vielfältige Aufgaben, vielfältige Möglichkeiten: Sichere dir jetzt deine Chance auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz und be- wirb dich bei der Bundespolizei . Bei der Bundespolizei kannst du dich das ganze Jahr über bewerben . Ob mittlerer, gehobener Polizeivollzugsdienst – du entscheidest, was zu dir passt . Unsere Einstellungsvoraussetzungen findest du auf: komm-zur-bundespolizei .de
Ausbildung zur Bundespolizistin oder zum Bundespolizisten (m/w/d) im mittleren Dienst
Ob du bei der Bundesbereitschaftspolizei Demonstrationen schützt oder an Landesgrenzen, Flughäfen oder Bahnhöfen im Streifendienst arbeitest: Im mittleren Polizeivollzugsdienst bist du mittendrin . Mit deinem Einsatz machst du Deutschland si- cherer .
Duales Studium zur Bundespolizistin oder zum Bundespoli- zisten (m/w/d) im gehobenen Dienst
Du interessierst dich für das erfolgreiche Führen von Teams? Du möchtest gerne tiefer einsteigen und nach und nach mehr Ver- antwortung übernehmen? Wenn du dich für den gehobenen Dienst der Bundespolizei entscheidest, stehen dir als Führungs- kraft oder Spezialistin bzw . Spezialist alle Möglichkeiten offen .
Mittlerer Polizeivollzugsdienst: 2,5 jährige Ausbildung
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung
- Alter: 16 bis 27 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium und dreijähriger Berufserfahrung bis 35 Jahre
Gehobener Polizeivollzugsdienst: 3 jähriges duales Studium
- Allgemeine Hochschulreife
- gute Englischkenntnisse
- Alter: bis 33 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung
oder Studium und dreijähriger Berufserfahrung bis 39 Jahre
Was müssen Bewerber/-innen mitbringen?
- deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit
- Demokratieverständnis
- Bereitschaft zur bundesweiten Verwendung körperliche und
mentale Fitness - Schwimmabzeichen in Bronze
- Fahrerlaubnis der Klasse B (Ausnahmen möglich!)
- keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Tätowierungen müssen geeignet abzudecken sein.
An Kopf, Hals und Händen dürfen keine Tattoos vorhanden sein.
Dein Interesse ist geweckt?
Weitere Informationen findest du auf unserer Website komm-zur-bundespolizei.de.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Christian Radloff u. Eduard Kercek, Einstellungsberater
Telefon: (0 77 32) 9 46 96 – 3507/ – 3508
E-Mail: eb.konstanz@polizei.bund.de
