Bundespolizei
Konrad-Zuse-Straße 6
78467 Konstanz
www.komm-zur-bundespolizei.de
Studienmöglichkeiten
Die Besten von morgen fangen heute an!
Vielfältige Aufgaben, vielfältige Möglichkeiten: Sichere dir jetzt deine Chance auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz und bewirb dich bei der Bundespolizei. Bei der Bundespolizei kannst du dich das ganze Jahr über bewerben. Ob mittlerer, gehobener Polizeivollzugsdienst – du entscheidest, was zu dir passt. Unsere Einstellungsvoraussetzungen findest du auf: komm-zur-bundespolizei.de
Ausbildung zur Bundespolizistin oder zum Bundespolizisten (m/w/d) im mittleren Dienst
Ob du bei der Bundesbereitschaftspolizei Demonstrationen schützt oder an Landesgrenzen, Flughäfen oder Bahnhöfen im Streifendienst arbeitest: Im mittleren Polizeivollzugsdienst bist du mittendrin. Mit deinem Einsatz machst du Deutschland sicherer.
Duales Studium zur Bundespolizistin oder zum Bundespolizisten (m/w/d) im gehobenen Dienst
Du interessierst dich für das erfolgreiche Führen von Teams? Du möchtest gerne tiefer einsteigen und nach und nach mehr Verantwortung übernehmen? Wenn du dich für den gehobenen Dienst der Bundespolizei entscheidest, stehen dir als Führungskraft oder Spezialistin bzw. Spezialist alle Möglichkeiten offen.
Mittlerer Polizeivollzugsdienst: 2,5 jährige Ausbildung
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung
- Alter: 16 bis 27 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium und dreijähriger Berufserfahrung bis 35 Jahre
Gehobener Polizeivollzugsdienst: 3 jähriges duales Studium
- Allgemeine Hochschulreife
- gute Englischkenntnisse
- Alter: bis 33 Jahre, mit abgeschlossener Berufsausbildung oder Studium und dreijähriger Berufserfahrung bis 39 Jahre
Was müssen Bewerber/-innen mitbringen?
- deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit
- Demokratieverständnis
- Bereitschaft zur bundesweiten Verwendung körperliche und mentale Fitness
- Schwimmabzeichen in Bronze
- Fahrerlaubnis der Klasse B (Ausnahmen möglich!)
- keine Vorstrafen und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Tätowierungen müssen geeignet abzudecken sein.
An Kopf, Hals und Händen dürfen keine Tattoos vorhanden sein.
Ihre Ansprechpartner:
Herr Christian Radloff u. Eduard Kercek, Einstellungsberater
Telefon: (0 77 32) 9 46 96 – 3507/ – 3508
E-Mail: eb.konstanz@polizei.bund.de